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BGH, 16.11.1965 - 5 StR 466/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwer des Angeklagten als Voraussetzung der Einlegung eines Rechtsmittels - Frage der Änderung der Rechtslage durch die Neufassung des § 467 Strafprozessordnung (StPO) durch das Strafprozessänderungsgesetz vom 19. Dezember 1964 - Umfang der Auslagenerstattung nach § ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
Auszug aus BGH, 16.11.1965 - 5 StR 466/65
Insbesondere hat der erkennende Senat in BGHSt 7, 153 ausgesprochen, daß der freigesprochene Angeklagte nicht deshalb beschwert sei, weil nach den Urteilsgründen nur seine Schuld nicht erwiesen worden sei, die Beweisaufnahme also nicht seine Unschuld ergeben habe.
- BGH, 16.01.1968 - 1 StR 569/67
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges - …
Das Rechtsmittel des freigesprochenen Angeklagten ist mangels Beschwer unzulässig (BGHSt 16, 374; BGH Beschluß vom 16. November 1965, 5 StR 466/65, wo ausgeführt wird, daß sich durch die Neufassung des § 467 StPO an den Grundsätzen der BGH-Rechtsprechung nichts geändert habe).